31/03 2016

Müssen Aktuare programmieren (können)?

IT Workbench verfügt über Doppelqualifikation

 

Der Kern eines Bestandsführungssystems für Versicherungen wird von Versicherungsprodukten geprägt und fällt zu einem bedeutenden Teil in die Zuständigkeit der Aktuare. Damit ein Bestandsführungssystem, dessen Kern aus einer umfangreichen und hochspezialisierten Computersoftware besteht, seine Leistung voll entfalten kann, muss es gut in die Systemlandschaft des Unternehmens integriert und mit anderen Systemen verbunden werden. Dadurch sind fast alle Abteilungen des Unternehmens direkt oder indirekt betroffen, so dass ein Projekt im Bestandssystemumfeld äußerst komplex und schwer zu steuern ist.

 

Folglich stellt diese komplexe Situation eine doppelte Herausforderung für den Aktuar dar: Er benötigt sowohl versicherungsfachliches Branchenwissen als auch hohen technischen Sachverstand, um die notwendigen Funktionen als Software umzusetzen.

 

Auch Versicherungsunternehmen sind sich dessen bewusst, dass nur versicherungsfachliche „Programmierer“ oder „programmierende“ Versicherungsfachleute erfolgreich an der Software mitarbeiten können und setzen deshalb auf die IT Workbench GmbH, da sie über genau diese notwendige – aber selten zu findende – Doppelqualifikation verfügt.

 

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